
Abwesenheit bei Krankheit
Kranke Kinder müssen spätestens 5-10 Minuten vor Unterrichtsbeginn von den Eltern abgemeldet werden, via Absenzmeldung über die Kommunikationsapp „Klapp“ oder per Telefon im Lehrerzimmer +41 26 494 22 18.
Bei Krankheit von mehr als 3 Schultagen muss der Schule ein Arztzeugnis eingereicht werden.
Jokertage
Pro Schuljahr können 4 Joker-Halbtage bezogen werden. Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr nicht zur Schule schicken.
Die Meldung erfolgt schriftlich (via Klapp, Mail, Notiz) oder telefonisch möglichst 1 Woche im Voraus an die Klassenlehrperson.
An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden:
- 1. Schultag: 27.08.2025
- während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Landschulwochen, Projektwochen, Schullager, Sport- und Kulturtagen gemäss Termineinträge im Klapp-Kalender)
- Zuweisungsprüfung der 8H: 10.03.2026
- Check P5 (7H Anfang Mai, def. Datum folgt)
Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.
Ausserordentlicher Urlaub
Urlaubsgesuche müssen schriftlich bei der Schuldirektion eingereicht werden.
Weitere Ausführungen betreffend Abwesenheit und Urlaub finden sich in den Schulinformationen.
Das Formular für ein Urlaubsgesuch kann hier heruntergeladen werden.